U.S. Corporationen (U.S.-AGs) für Europäer
Unsere U.S. Rechtsanwälte gründen und betreuen U.S.Corporationen in den rechts- und steuergünstigsten U.S. Staaten (leider können wir Delaware nicht mehr empfehlen) für europäische Klienten.
Im Einzelnen bieten wir u.a.:
- U.S. Bundes-Trademarkrecherche zur Vermeidung von späteren Trademarkverletzungsprozessen
- Gründung der Corporation inklusive Abfassung der Articles of Incorporation (Statuten) mit deutscher Übersetzung
- Zahlung sämtlicher staatlicher Gebühren und Corporationssteuern (außer Einkommensteuern)
- Eintragung im Handelsregister
- Alle juristischen Formalitäten inklusive Protokoll der ersten Aufsichtsratssitzung mit deutscher Übersetzung. Abfassung der Bylaws (Verfassung) der Corporation mit deutscher Übersetzung. Diese Verfassung dient als Betriebsanleitung für die Corporation und enthält zusammen mit der deutschen Übersetzung über 100 Seiten.
Außerdem bieten wir unseren Klienten auf Wunsch Telefon- und Faxdienste mit Eintragung in U.S. Telefonbüchern und Umschaltung auf die heimischen Telefon- und Faxgeräte, Postweiterleitung, U.S. Bankkonten, Mitgliedschaft in der U.S. Industrie- & Handelskammer (Chamber of Commerce), legale persönliche Namensänderung durch U.S. Oberlandesgericht, offizielle U.S. Steuernummern, U.S. Bürger, die zur Gewährleistung der Anonymität der Corporationsbesitzer als Treuhandpräsident auftreten können, sowie Immigrations- und Kapitalisierungsdienste (Venture Capital, Börsenzutritt, NASDAQ/OTC Markt) und U.S. Steuer- und Rechtsberatung in strengster Vertraulichkeit, und Sie können uns jederzeit aus ganz Europa unter einer unserer gebührenfreien Nummern direkt in Kalifornien erreichen!
Obwohl wir auch Neugründungen anbieten, befassen wir uns - wegen der Riesenvorteile für unsere Mandanten - hauptsächlich mit vorgegründeten Corporationen. Es handelt sich hierbei um teilweise vorgegründete Firmen oder Firmen, die von Mandanten nicht voll bezahlt wurden und jetzt für die noch offenstehenden Gebühren weiterverkauft werden. Es bestehen keinerlei Belastungen, da sie noch nie in Betrieb waren. Da diese Firmen schon seit mehreren Jahren bestehen, kann es dem Käufer nie unterstellt werden, eine U.S. Corporation nur mal schnell für einen bestimmten Zweck gegründet zu haben, wie z.B. um den Fiskus oder bösen Geschäftspartnern ein Schnippchen zu schlagen. Auch würde eine seit mehreren Jahren bestehende Corporation dem Wohlgefühl etwaiger Investoren ganz enorm dienen, die natürlich viel lieber in etablierte Firmen investieren. Bitte erfragen Sie die Liste unserer bereits bestehenden Corporationen.



